News und Informationen Travemünde 29.04.2020

Hier stellen wir täglich (wenn möglich) Infos, Tipps und auch mal was zum Schmunzeln ein.

 

Maskenpflicht ab 29. April 2020 auch in Ämtern und Behörden

Kund:innen der Lübecker Stadtverwaltung müssen einen Nasen-Mund-Schutz tragen

Ab Mittwoch, 29. April 2020, ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch in den Diensträumen von Ämtern und Behörden der Hansestadt Lübeck verpflichtend. Auf Basis der Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein hat Bürgermeister Jan Lindenau im Rahmen des Hausrechtes verfügt, das auch alle öffentlichen Verwaltungsgebäude der Hansestadt Lübeck hierunter fallen.

Zum Schutz aller werden die Kunden:innen der Lübecker Stadtverwaltung gebeten, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz mitzubringen und ihn während ihres Aufenthaltes in den Verwaltungsräumen wie den Bürgerservicebüros, dem Verwaltungszentrum Mühlentor, der Stadtbibliothek, dem Archiv, dem Gesundheits- bzw. Jugendamt oder sonstigen Büro- und Servicestellen zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

Die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck haben eine Verpflichtung zum Tragen, wenn sie unmittelbaren Kundenkontakt haben und der Mindestabstand dauerhaft nicht sichergestellt ist. Sollten bereits anderen Schutzmaßnahmen (z. B. Spritzschutz) getroffen worden seien, besteht keine Verpflichtung für Beschäftigte der Stadt, eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen.


Gesundheitsamt Lübeck unterstützt Plasma-Studie des UKSH

COVID-19-Genesene werden gebeten, an der Untersuchung teilzunehmen

Das Gesundheitsamt Lübeck unterstützt das Institut für Transfusionsmedizin des UKSH bei der Kontaktaufnahme mit geeigneten COVID-19-genesenen Personen für eine Plasma-Studie.

Das UKSH nimmt an einer bundesweit durchgeführten Studie zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit Plasma von Genesenen teil. Es wird angenommen, dass Antikörper im Blutplasma von Personen, die die SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben, zur Therapie der Infektion eingesetzt werden können.

COVID-19-Genesene werden gebeten, an der Untersuchung teilzunehmen, die unter anderem eine oder mehrere Plasmaspenden beinhaltet.

Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck stellt den COVID-19-Genesenen Informationen über die Studie zur Verfügung und bittet bei Interesse um direkte Kontaktaufnahme mit dem Institut für Transfusionsmedizin des UKSH.

„Es freut uns, wenn wir dazu beitragen können, dass sich hoffentlich viele Interessierte an der Plasma-Studie des UKSH beteiligen. Eine Antikörper-Therapie ist ein vielversprechender Therapieansatz bei einer COVID-19-Infektion. Diese Therapieform wurde schon zu Zeiten der Spanischen Grippe eingesetzt“, so Privatdozent Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Gesundheitsamtes. +++

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