News und Informationen Travemünde 08.05.2020

Hier stellen wir täglich (wenn möglich) Infos, Tipps und auch mal was zum Schmunzeln ein.

Lübecker Museen öffnen am Dienstag, 12. Mai 2020

Auflagen legen Besucherbegrenzung fest – Uneingeschränkte Öffnungszeiten

Im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen dürfen die Museen in Schleswig-Holstein wieder öffnen. Die Lübecker Museen in der Hansestadt werden ab Dienstag, 12. Mai 2020, zu den gewohnten Zeiten wieder öffnen. Das Europäische Hansemuseum sowie das Willy-Brandt-Haus öffnen bereits am Montag, 11. Mai 2020. Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz der Besucher:innen und des Personals vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Prof. Dr. Hans Wißkirchen, Leitender Direktor des Museumsverbundes, und die Kaufmännische Geschäftsführerin der Lübecker Museen, Gabriela Schröder, freuen sich sehr, damit die schrittweise Rückkehr in das Kulturleben der Hansestadt gewährleisten zu können. „Die Bürgerinnen und Bürger Lübecks sehnen sich nach diesen langen Wochen nach kulturellen Angeboten. Mit der großen Vielfalt der Themen unseres Verbundes – von Kunst über Literatur und Geschichte bis hin zu Natur – ist für jeden etwas zu entdecken. Wir freuen uns, diese Schätze nun wieder präsentieren zu dürfen und sind bestens auf die veränderten Umstände vorbereitet.“

Aufgrund der Abstands- und Hygienereglungen werden die Besucherzahlen pro Haus begrenzt, damit beim Besuch der Ausstellungen die geforderten Mindestabstände gewährleistet werden können. Dies bedeutet für die Lübecker Museen der Kulturstiftung:

Museum Behnhaus Drägerhaus (sowie interimsweise Buddenbrookhaus):
maximal 20 bis 25 Besucher:innen gleichzeitig, Öffnungszeiten dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr, Eintritt: 8 Euro pro  Erwachsenen

Kunsthalle St. Annen:
maximal 30 Besucher:innen gleichzeitig. Öffnungszeiten dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr, Eintritt: 8 Euro pro Erwachsenen

St. Annen-Museum:
maximal 50 Besucher:innen gleichzeitig , Öffnungszeiten dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr, Eintritt: 8 Euro pro  Erwachsenen

Holstentor:
maximal 18 Besucher:innen gleichzeitig, Öffnungszeiten täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt: 8 Euro pro Erwachsenen

Katharinenkirche:
maximal 34 Besucher:innen gleichzeitig, Öffnungszeiten donnerstags bis sonntags von 12 bis 16 Uhr, Eintritt: 2 Euro pro Erwachsenen

Museum für Natur und Umwelt:
maximal 30 Besucher:innen gleichzeitig, Öffnungszeiten dienstags bis freitags von 9 bis 17 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 10 bis 17 Uhr, Eintritt: 6 Euro pro Erwachsenen

Industriemuseum Geschichtswerkstatt Herrenwyk:
maximal 15 Besucher:innen gleichzeitig, Öffnungszeiten freitags von 14 bis 17 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 10 bis 17 Uhr, Eintritt: 4 Euro pro Erwachsenen

Günter Grass-Haus:
maximal 12 Besucher:innen gleichzeitig, Öffnungszeiten täglich von 10 bis 17 Uhr, Eintritt: 8 Euro pro Erwachsenen

Zum Schutz aller werden die Besucher:innen der Lübecker Museen gebeten, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz mitzubringen und ihn während ihres Aufenthaltes in den Ausstellungsräumen zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Ein entsprechender Mund-Nasenschutz kann auch in den jeweiligen Museumsshops erworben werden.

Außerdem werden alle Häuser mit einem Desinfektionsmittel-Spender ausgestattet. An den Kassen wird ein Spuckschutz installiert sowie vor dem Kassentresen auf dem Boden der Abstandsbereich von 1,5 Metern markiert. Bei Touchscreen-Anwendungen wie zum Beispiel im Günter Grass-Haus werden Touchpens zur kontaktlosen Bedienung an der Kasse ausgegeben. Es wird bargeldlose Bezahlung empfohlen.

Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wird durch verstärkte Aufsichten sichergestellt.+++

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Hygienekonzept muss vor Öffnung dem Gesundheitsamt vorliegen

Einreichung legitimiert zur Öffnung – Rückmeldung der Stadt erfolgt nur bei Fragen

Im Zusammenhang mit der schrittweisen Öffnung von Einrichtungen, Veranstaltungsorten, Dienstleistungen und Betrieben muss jeder Betreiber ein Hygienekonzept erarbeiten, das ein Wiederaufflammen der Corona Infektionen so schwer wie möglich macht. Das Konzept muss dem Gesundheitsamt unaufgefordert zur Prüfung übersendet werden. Es wird gebeten, das Konzept unter Angabe des Namen der Einrichtung, der Adresse sowie des Ansprechpartner mit Kontaktdaten per E-Mail an corona@luebeck.de zu senden.

Das Gesundheitsamt kontrolliert den Eingang sowie die Details des Konzepts. Aber: Der Betreiber erhält keine gesonderte schriftliche Erlaubnis zur Öffnung. Allein die Einreichung des Hygienekonzepts legitimiert zur Öffnung. Eine Rückmeldung an den Betreiber erfolgt nur bei auftretenden Fragen oder Auffälligkeiten, gegebenenfalls auch direkt vor Ort durch das Ordnungsamt.

Jedes Konzept sollte die folgenden Fragen so konkret wie möglich beantworten, falls sie für die Einrichtung von Bedeutung sind. Also zum Beispiel nicht „Die Einhaltung des Mindestabstandes ist jederzeit gewährleistet“ sondern „Das Abstandsgebot ist sichergestellt durch …..“

·         Wie wird das Abstandsgebot (mind. 1,5 Meter) immer eingehalten?

·         Wenn das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann:Wie schützen die Personen (Kunden? Personal?) sich selbst und andere? (Mund-Nasen-Schutz?)

·         Wie ist der Zugang und Abgang zu den Räumlichkeiten und Geschäftsräumen geregelt?

·         Wie ist sichergestellt, dass –für den Fall, dass eine Infektion bekannt wird- die Kunden/Besucher durch das Gesundheitsamt nachverfolgt werden können? (z. B. durch schriftliche Registrierung oder Handyanruf vor Betreten der Einrichtung)

·         Wie viele Personen kommen wie oft, wie lange und wo zusammen?

·         Wie ist die Begrenzung der Personen in einem Raum geregelt? Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass jeder Person mindestens 4 qm zur Verfügung stehen.

·         Wie sind die Räumlichkeiten beschaffen? Größe? Lüftungsmöglichkeit?

·         Wie ist die Reinigung geregelt? Art? Häufigkeit?

·         Gibt es für das Personal ausreichend Waschgelegenheit für die Hände? (fließendes Wasser und Seife, ansonsten Händedesinfektion); bitte nachweisen.

·         Wie ist der Plan, dass eine mögliche COVID-19 Infektion sich nicht ausbreiten kann (z. B. Schichtpläne, feste Zuordnungen z. B. in Betreuungseinrichtungen)

·         Wie ist der Plan, wenn dennoch bei einem/einer Mitarbeiter/in Symptome einer COVID-19 Erkrankung (Fieber, Atemnot, Krankheitsgefühl) auftreten?

·         Wie wird das Personal zu den Maßnahmen geschult? Wer ist verantwortlich (Name und Kontaktdaten)

Weitere Informationen sind telefonisch erhältlich beim Lübeck Coronavirus-Info-Telefon unter der Rufnummer 0451 – 122 2626.

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